Umsetzung EKAS

Die Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit - EKAS
ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich.
Die Umsetzung der Richtlinie EKAS 6508 ist obligatorisch für Unternehmen
- mit besonderen Gefährdungen und zehn und mehr Arbeitenden oder
- in der Regel mit einem Netto-Prämiensatz von mehr als 0,5% in der Berufsunfallunversicherung
Letzte Anpassung erfolgten im Feb. 2007

Die Umsetzung erfolgt in drei Schritten:
- Gefahrenermittlung - welche Risiken gibt es im Betrieb?
- Sicherheitssystem - ASA 10 Punkte oder Branchenlösung
- Massnahmen - konsequente Planung & Umsetzung

Wir empfehlen das ASA-10 Punkte System, es ist ein einfaches, verständliches Rezept und umfasst folgende Elemente:
1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
2. Sicherheitsorganisation
3. Ausbildung, Instruktion, Information
4. Sicherheitsregeln
5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
6. Massnahmenplanung
7. Notfallorganisation
8. Mitwirkung
9. Gesundheitsschutz
10. Kontrolle, Audit

Weiterführende Infos:
ASA-Faltprosbekt, SUVA Best. Nr.: 6238d Link
ASA inside, Infos zum ASA-Konzept: Link
Gefahrenermittlung für KMU: Link
SUVA-Kurse Grundwissen Arbeitssicherheit: Link
Branchenlösungen - Vergangenheit und Zukunft: EKAS Trägeschaftstagung 2010
Aktualisierung der elektronischen Wegleitung EKAS: Link


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