Gefahrengut

Gefahrstoff - Gefahrengut

Gefahrstoff: Ist eine Sammelbezeichnung für Stoffe, die bei der Herstellung, der Anwendung oder beim Verbrauch (d.h. bei der Handhabung) für den Anwender Gesundheitsgefahren oder sonstige Gefährdungen mit sich bringen.

Gefahrgut: Gefahrgüter sind Stoffe und Produkte die bei der Beförderung Gefahren für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben können. Deren Beförderung gemäss ADR nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist. Die Güter müssen für die Beförderung gemäss den ADR-Vorschriften verpackt und gekennzeichnet werden.

Wann brauche ich einen Gefahrengutbeauftragten?
Gemäss Gefahrengutbeauftragtenverordnung müssen alle Schweizer Unternehmen, die gefährliche Güter ausserhalb der Freigrenze transportieren einen qualifizierten Gefahrengutbeauftragten ernennen und der kantonalen Vollzugsstelle melden.

Details siehe Leitfaden-Kt.ZH oder Erläuterungen zur Gefahrengutbeauftragtenverordnung von BAV/ASTRA und die Liste der kantonalen Vollzugsstellen.

Der Gefahrengutbeauftragte hat eine Ausbildung zu absolvieren und ist in Ihrem Unternehemn mitverantwortlich, dass die Sicherheitsbestimmungen zum Transport von gefährlichen Gütern umgesetzt werden.

Kann ich einen externen Gefahrengutbeauftragten beiziehen?
Das Unternehmen kann einen externen Gefahrgutbeauftragten beiziehen, sofern die Person über die nötige Ausbildung verfügt. Die ernannte Person übernimmt im Mandat die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.

Haben Sie Fragen?
Wenn für Sie unklar ist, ob Sie einen Gefahrengutbeauftragten brauchen und der Leitfaden dies nicht klären konnte, melden Sie sich bitte, wir werden diese Frage mit Ihnen zusammen abklären.

Referenzen Gefahrgutmandate:

Mehr zum Thema Gefahrengut finden sie auf unserer Website www.gefahrengutbeauftragter.ch


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